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   VG Regensburg, 27.03.2019 - RO 2 K 18.32253   

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VG Regensburg, 27.03.2019 - RO 2 K 18.32253 (https://dejure.org/2019,21727)
VG Regensburg, Entscheidung vom 27.03.2019 - RO 2 K 18.32253 (https://dejure.org/2019,21727)
VG Regensburg, Entscheidung vom 27. März 2019 - RO 2 K 18.32253 (https://dejure.org/2019,21727)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EMRK Art. 3; VwGO § 92 Abs. 3; AsylG § 77 Abs. 1 S. 1
    Teilweise Einstellung des Verfahrens im Streit um die Feststellung von Abschiebungsverbot

  • rewis.io

    Teilweise Einstellung des Verfahrens im Streit um die Feststellung von Abschiebungsverbot

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG Regensburg, 27.03.2019 - RO 2 K 18.32253
    Diese Anforderungen an die Substantiierung ergeben sich aus der Pflicht der Beteiligten, an der Erforschung des Sachverhalts mitzuwirken (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VwGO), die in besonderem Maße für Umstände gilt, die in die eigene Sphäre fallen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. September 2007 - 10 C 8/07).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus VG Regensburg, 27.03.2019 - RO 2 K 18.32253
    Schlechte humanitäre Verhältnisse im Herkunftsland können nur in besonderen Ausnahmefällen ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK wegen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung begründen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. August 2018 - 1 B 25.18).
  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 8 B 17.31645

    Asylsuchender aus Äthiopien

    Auszug aus VG Regensburg, 27.03.2019 - RO 2 K 18.32253
    Sind Armut und staatliche Mittel ursächlich für schlechte humanitäre Bedingungen, kann dies nur in "ganz außergewöhnlichen Fällen" zu einer Verletzung von Art. 3 EMRK führen, nämlich dann, wenn die humanitären Gründe "zwingend" sind (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13. Februar 2019 - 8 B 17.31645, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • VG München, 27.11.2023 - M 10 K 17.47749

    Asylrecht (Gambia), Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und § 60 Abs. 7 Satz 1

    Insbesondere ist im Rechtskontext des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG anerkannt, dass keine konkrete Gefahr vorliegt, wenn etwaige Schwierigkeiten bei der Medikamentenversorgung im Herkunftsland für sich genommen durch die Mitnahme eines hinreichend großen Medikamentenvorrats abgemildert werden können (vgl. HessVGH, U.v. 23.2.2006 - 7 ZU 269/06.A - juris Rn. 6; vgl. auch VG Regensburg, U.v. 27.3.2019 - RO 2 K 18.32253 - juris Rn. 27; VG Bayreuth, U.v. 24.8.2018 - B 7 K 17.32465 - juris Rn. 68).
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